Sicherheitstechnik
DAVID


ABSTURZSICHERUNGEN




Ein Haftungsthema für die unterschiedlichen Gebäudeeigentümer, ein potenzieller Geschäftszweig für den Dachdecker!
Absturz- und Durchsturzsicherung fallen in die Pflichten des Eigentümers
Unabhängig von der Baustellensicherung, auch für bereits übergebene und bestehende Gebäude, gibt es eine klare und strenge Regelung was das Thema Absturz- und Durchsturzsicherung betrifft. Die Haftung liegt im Ereignisfall beim Eigentümer, wenn hier eine Versäumnispflicht nachgewiesen werden kann. Betritt eine Person das Flachdach eines genutzten Gebäudes und es sind keine oder nicht ausreichende Absturz- oder Durchsturzsicherungen vorhanden, dann befindet sich der Gebäudeeigentümer in der Haftung, sollte es zu einem Unfall kommen.
Konkret heißt es im BGB Paragraf 823ff (Verkehrssicherheit): Wer eine Gefahrenquelle schafft oder betreibt, muss für die Sicherheit der dort arbeitenden Personen sorgen bzw. entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bereitstellen. Diverse Urteile des BGH in diesem Zusammenhang sind bereits gegen den Bauherrn gefällt worden. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn zeitgerecht eine professionelle Absturz- und/oder Durchsturzsicherung fachgerecht montiert wird.




 SEILSICHERUNGSSYSTEME

SEILSICHERUNGSSYSTEME

Horizontale Seilsicherungssysteme eignen sich hervorragend um große Areale sicher und flexibel begehbar zu machen. Der Anwender kann sich entlang des Seilsicherungssystems bewegen und so größere Bereiche des Daches erreichen, ohne sich von Sekurant zu Sekurant ständig ein- und ausklinken zu müssen.
Seilsicherungssysteme bestehen aus zwei Endhaltern, zwischen denen ein (Edelstahl-) Seil gespannt wird. In komplexeren Anwendungsfällen können die Systeme um Elemente für Kurven und Geraden ergänzt werden. Ein Problem, welches sich aus der Verwendung von Kurven und längeren Strecken für das Sicherungssystem ergibt, ist der Seildurchhang. Dieses Problem wird durch einen Seilspanner gelöst.



 GELÄNDERSYSTEME

GELÄNDERSYSTEME

Schutzgeländer (Dachgeländer) sollen verhindern, dass Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten oder sich in solchen aufhalten, über eine  Absturzkante fallen können. Geländer dienen also der Prävention von lebensgefährlichen Stürzen aus der Höhe. Schutzgeländer gehören zu den kollektiv wirkenden Schutzeinrichtungen, da sie alle Personen auf dem Dach gleichermaßen schützen. Sie sind daher dem individuellen Schutz mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorzuziehen.



 

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Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt ihren Anwender vor tödlicher Absturzgefahr. Eine Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und in einem Zeitraum von 12 Monaten zu wiederholen.
Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Dich durch eine individuelle, praxisnahe Schulung – ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen.